Teilnahmebedingungen für den b4p Award 2026

Stand: 20.02.26

1. Veranstalter

Veranstalter des b4p Award 2026 ist die Gesellschaft für integrierte
Kommunikationsforschung mbH & Co. KG, Türkenstraße 87, 80799 München (nachfolgend „GIK“).

2. Ausgeschriebener Preis

Es wird ein (1) Preis verliehen: Der b4p Award 2026.

Ausgezeichnet wird mit diesem Preis ein Best Practice, das zeigt, wie b4p-Daten – allein oder in Kombination mit weiteren Datenquellen – im Sinne des Leitmotivs „Daten verbinden – Potenziale entfalten.“ wirksam eingesetzt wurde. Eingereicht werden können Projekte, in denen b4p-Daten nachweislich zu besseren Entscheidungen, innovativen Lösungen oder messbaren Ergebnissen geführt haben.

Bewertet werden dabei insbesondere die folgenden Kriterien:

  • die Nutzung von b4p-Daten (zentral oder ergänzend),
  • der Innovationsgrad und kreative Anwendung,
  • die Nachvollziehbarkeit der Vorgehensweise bzw. Methodik,
  • messbare Ergebnisse und Wirkung,
  • die Relevanz für Marke, Kommunikation, Vertrieb oder Strategie,
  • die Transparenz sowie verantwortungsvoller Umgang mit Daten (Datenethik).

Einreichungen können vielfältige Anwendungsbereiche abdecken, u.a. (nicht abschließend):

  • Kommunikations- & Vertriebsstrategien (z. B. zielgerichtete B2B-Kommunikation auf Basis von b4p-Daten),
  • Sales Enablement (z. B. datenbasierte Argumentationen, Markt- oder Zielgruppenanalysen),
  • Thought Leadership (z. B. Whitepaper, Studien oder Trendanalysen mit b4p-Insights),
  • Business Impact (z. B. nachweisbarer geschäftlicher Erfolg durch b4p-Daten),
  • Zielgruppenverständnis & Segmentierung,
  • Kampagnen- & Mediaplanung,
  • Content- und Kreativstrategien,
  • Omnichannel-Ansätze,
  • messbarer Markenerfolg (z. B. Image, Awareness, Conversion, Engagement),
  • Integration mit weiteren Datenquellen (z. B. CRM, Webtracking, Social Listening).

Die GIK behält sich vor, zusätzliche Sonderpreise zu vergeben. Ein Sonderpreis kann besondere Leistungen in einzelnen der oben genannten Bewertungskriterien würdigen, während der Best Practice Award eine ganzheitliche Bestleistung über alle Kriterien hinweg voraussetzt.

3. Teilnahmeberechtigung

Teilnahme- und nominierungsberechtigt sind Unternehmen, Organisationen, Agenturen sowie Teams oder Einzelpersonen, die Projekte im deutschsprachigen Markt realisiert haben, in denen b4p-Daten maßgeblich oder ergänzend eingesetzt wurden. Der belegte Datenbezug zu b4p ist zwingende Voraussetzung für eine gültige Teilnahme. 

Eine Teilnahme ist möglich, wenn:

  • das eingereichte Projekt im deutschen Markt wirkt oder dort entwickelt wurde,
  • b4p-Daten im Sinne der Award-Kriterien nachweislich genutzt wurden und
  • der oder die Einreichenden mindestens 18 Jahre alt sind.

Bewerbungen können sowohl als Selbstbewerbung als auch durch Dritte (z. B. Agenturen, Partner, Auftraggeber) eingereicht werden.

Die Teilnahme steht Unternehmen und Personen aller Branchen und Unternehmensgrößen offen – von Start-ups über Mittelstand bis zu Konzernen – unabhängig von Nationalität oder Unternehmensform.

4. Teilnahmeschluss

Bewerbungen für den b4p Award 2026 können bis zum 14. Juni 2026 (24:00 Uhr) eingereicht werden.

5. Teilnahmebedingungen und -verfahren

Die Teilnahme erfolgt durch Einreichung der vollständigen Bewerbungsunterlagen als PDF-Datei an das hierfür vorgesehene Postfach der GIK: b4p-award@gik.media

Für die Bewerbung sind neben den Kontaktdaten der Einreichenden insbesondere die nachfolgenden projekt- bzw. leistungsbezogene Informationen vollständig anzugeben:

  • Titel des Projekts (max. 100 Zeichen),
  • Einreicher / Organisation (Unternehmen, Agentur, Kontaktperson, E-Mail – max. 200 Zeichen),
  • Kurzbeschreibung (Ziel, Idee, Umsetzung, Ergebnis max. 1.000 Zeichen),
  • Zielsetzung & Herausforderung (Welche Aufgabe oder Fragestellung wurde adressiert? max. 800 Zeichen),
  • Einsatz von b4p-Daten (Wie und wofür wurden b4p-Daten konkret genutzt? max. 800 Zeichen),
  • Ergebnisse/ Wirkung (Nachweisbare Resultate, KPIs, Learnings, Nutzen max. 800 Zeichen),
  • Belege/ Materialien (Visuals (JPG/PNG,) Link zu Case-Video oder ergänzendem PDF).

Die Shortlist-Nominierten (s. nachfolgend in §§ 6-8) haben darüber hinaus drei Präsentationsslides für eine Kurzvorstellung auf Launchevent einzureichen. 

Bewerbungen und Unterlagen werden in deutscher oder englischer Sprache akzeptiert.

Nach Eingang der Unterlagen erhalten die Einreichenden eine Eingangsbestätigung per E-Mail an die angegebene Kontaktadresse. Unvollständige Unterlagen werden nicht berücksichtigt, die Einreichenden werden auf fehlende Unterlagen nicht hingewiesen. 

6. Auswahl der Shortlist-Nominierten

Eine unabhängige Jury bestimmt im Vorfeld der Preisverleihung aus allen vollständigen Einsendungen drei Nominierte für die sogenannte „Shortlist“. Aus diesen wird ebenfalls im Vorfeld der Veranstaltung durch die Jury der Gewinner/die Gewinnerin ermittelt.  

7. Benachrichtigung der Shortlist-Nominierten

Die Nominierten werden über die in der Bewerbung angegebenen Kontaktdaten telefonisch oder per E-Mail informiert, dass sie auf der Shortlist stehen. Die Namen der Shortlist-Nominierten werden auf der GIK-Website, im GIK-Newsletter, auf LinkedIn und in der Fachpresse veröffentlicht. 

8. Präsentationen der Shortlist-Nominierten

Die Shortlist-Nominierten verpflichten sich, am Tag der Preisverleihung vor Ort eine Kurzpräsentation ihrer Einreichung (maximal 15 Minuten/drei Präsentationsslides) zu halten. 

9. Preisverleihung / Nutzung des Award-Logos

Die Preisverleihung findet am 6. Oktober 2026 in Düsseldorf statt. Dabei halten die Shortlist-Nominierten ihre Präsentation. Anschließend wird der Gewinner/die Gewinnerin bekanntgegeben und der „b4pAward 2026“ an ihn verliehen. 

Die Shortlist-Nominierten sowie der Gewinner/die Gewinnerin bekommen von der GIK Whitelabel-Templates des Award-Logos (im Format PNG) zur Verfügung gestellt und sind berechtigt, diese zeitlich unbegrenzt für eigene Kommunikations- und PR-Zwecke (z. B. auf LinkedIn, in E-Mail-Signaturen, auf ihrer Website) zu verwenden. Die Nutzung ist nur im positiven Zusammenhang mit dem Preis, der Auszeichnung und der eigenen Platzierung gestattet. Jede negative, abwertende oder missbräuchliche Verwendung des Logos ist unzulässig. 

10. Kosten

Die Teilnahme am Award erfolgt ausschließlich auf eigene Kosten der Teilnehmenden.
Es werden weder Reise- oder Übernachtungskosten im Hinblick auf die Preisverleihung noch sonstige im Zusammenhang mit der Teilnahme entstehende Ausgaben vom Veranstalter übernommen oder erstattet.

11. Rechte an den eingereichten Projekten

Die Teilnehmenden versichern, dass alle eingereichten Unterlagen keine Rechte Dritter verletzen, insbesondere keine Urheber-, Marken-, Design- oder Patentrechte.

Im Falle von Rechtsverletzungen tragen die Teilnehmenden die Verantwortung und stellen die GIK von sämtlichen daraus entstehenden finanziellen Folgen sowie den angemessenen Kosten einer Rechtsverteidigung frei.

Den Teilnehmenden ist bewusst, dass die Präsentation von Ideen oder Projekten bestehende Neuheitsschutzrechte beeinträchtigen kann. Die Sicherung etwaiger gewerblicher Schutzrechte (insbesondere durch rechtzeitige Patentanmeldungen) obliegt allein den Teilnehmenden. Der Veranstalter übernimmt hierfür keinerlei Haftung.

12. Aufzeichnung und Auswertung der Preisverleihung

Im Rahmen der Preisverleihung werden Foto- und Bewegtbildaufnahmen angefertigt und die Preisverleihung wird live über www.gik.media übertragen. Die Aufnahmen werden im Interesse und zum Zweck der Berichterstattung über den Award sowie im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit auf Webseiten wie z. B. www.gik.media sowie auf Social-Media-Kanälen (wie z. B. LinkedIn) ausgewertet. Des Weiteren können im Interesse und zu dem Zweck, den Teilnehmern der Veranstaltung im Nachgang Bilder zur Verfügung zu stellen, Foto- und Bewegtbildaufnahmen angefertigt und zeitlich begrenzt in einer Bildergalerie bereitgestellt werden. 

Mit ihrer Teilnahme an der Veranstaltung erklären die Teilnehmenden sich im Sinne des Kunsturhebergesetzes (§ 22 KUG) einverstanden, dass Foto- und Bewegtbildaufnahmen angefertigt werden und in dem vorstehend beschriebenen Umfang genutzt werden.

Der/die Gewinner werden während der Veranstaltung namentlich genannt.

13. Ausschluss des Rechtsweges

Die Teilnahme am Award erfolgt unter Ausschluss des Rechtsweges. Der Veranstalter behält sich vor, Bewerbungen abzulehnen oder Teilnehmende auszuschließen, z. B. wenn falsche Angaben gemacht wurden, gegen diese Teilnahmebedingungen verstoßen wurde oder die b4p Daten in einer Weise verwendet wurden, die durch die Nutzungsverordnung der b4p Daten nicht gestattet ist. Der Veranstalter behält sich außerdem vor, die Preisausschreibung sowie die Veranstaltung jederzeit ohne Angabe von Gründen abzubrechen.